Grünes Licht für Abfallwirtschaftsplan

Die Landesregierung in Kiel hat den Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle in zweiter Lesung beschlossen. "Die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren haben zu keinen wesentlichen Änderungen geführt", wird Umweltminister Christian von Boetticher in einer Mitteilung seines Hauses zitiert.

Im Abfallwirtschaftsplan wird die Situation der Siedlungsabfallwirtschaft analysiert und bewertet sowie eine Prognose für die Zukunft angestellt. Den Angaben zufolge wurden im Basisjahr 2006 etwa 55 Prozent der 1,6 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle verwertet. An Glas, Papier/Pappe und Leichtverpackungen wurden fast 440.000 Tonnen getrennt eingesammelt, sortiert und verwertet. Außerdem wurde aus etwa 280.000 Tonnen Garten- und Küchenabfällen und anderen Grünabfällen in geschlossenen Kompostierungsanlagen gütegesicherter Kompost hergestellt.

„Nach derzeitiger Einschätzung werden für die öffentliche Beseitigung in Schleswig-Holstein keine weiteren Verbrennungskapazitäten benötigt“, heißt es seitens des Ministeriums. Es gebe aber heizwertreiche Gewerbeabfälle auf dem Markt, um die sich die Betreiber im Wettbewerb mit anderen Verwertungsanlagen bemühen könnten. Auch könnten zum Beispiel ältere Verbrennungslinien durch neue Anlagen ersetzt werden. „Der Abfallwirtschaftsplan steht der Errichtung von zusätzlichen Abfallbehandlungskapazitäten in Schleswig-Holstein daher nicht entgegen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist dabei Sache der Anlagenbetreiber, die Einhaltung der Umweltstandards stellen die Behörden sicher“, stellte von Boetticher klar.

Noch nicht entschieden sei derzeit, ob die Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan aufgehoben oder nur verändert werden soll. Die Verordnung enthält das generelle Gebot der Beseitigung innerhalb Schleswig-Holsteins und die Einzugsgebietsregelung der drei Unterelbekreise um die MVA Tornesch-Ahrenlohe. Sie regelt damit das schwierige Terrain zwischen Umweltverträglichkeit und Ortsnähe der Entsorgung einerseits und freiem Wettbewerb und Vergaberecht andererseits. Laut Umweltministerium ist der Tenor der Stellungnahmen sehr unterschiedlich, weshalb die endgültige Entscheidung über eine Änderung oder Aufhebung der Verordnung von dem Beschluss über den Abfallwirtschaftsplan selbst zeitlich abgekoppelt worden sei. So gebe es noch Gelegenheit zur weiteren Prüfung.

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