Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mehrere Klagen gegen Einordnungsentscheidungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen. Die Kläger hatten die Systembeteiligungspflicht ihrer Verpackungen für Lebensmittel und Produkte der Bauchemie sowie von zwei Gebrauchsgegenständen beanstandet. In erster Instanz bestätigte das Gericht nun die Einordnung der ZSVR auf Basis der typisierenden Gesamtmarktbetrachtung des Katalogs.