Kommunen, die eigene Betriebe der Abfallwirtschaft gegründet haben, können diese Betriebe in Deutschland so organisieren, dass sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Kommunale Betriebe haben durch dieses Privileg einen enormen Kostenvorteil gegenüber Unternehmen der privaten Wirtschaft. Die in Deutschland vom Bundesfinanzministerium geschützte Praxis verstößt laut Professor Dr. Roman Seer vom Institut für Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universität Bochum gegen geltendes Recht – auf Kosten eines erheblichen Teils der Verbraucher.







