Die Gründung des Zweckverbandes „Abfallwirtschaft Region Hannover“ (aha) zum 1. Januar 2003 war rechtmäßig. Die Entsorgung von privaten und gewerblichen Abfällen in Hannover und seinem Umland muss demnach nicht europaweit ausgeschrieben werden. Dies hat jetzt die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entschieden. Der Remondis-Antrag sei damit unzulässig.