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KrWG

  • „Mit der neuen Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler besteht die Gefahr, dass bestehende Strukturen zerstört werden.“ Das erklärt Oliver Scholz, Vorstand der Scholz AG, angesichts der neuen Vorgaben des KrWG. „Der Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen wird unnötig verschärft, statt ein Miteinander zu fördern.“

  • „Der Staat sollte nicht in funktionierende Märkte eingreifen und sich vielmehr auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Dies gilt insbesondere für den Entsorgungsbereich.“ Das meint IHK-Vizepräsident Hendrik Kampmann. „Hier dürfen Kommunen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht als Freibrief betrachten.“

  • Auch der BDSV meldet sich in der aktuellen Kontroverse zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wieder zu Wort. Der BDSV unterstützt aus Sicht der gewerblichen Schrottsammler die Initiative führender Wirtschaftsverbände gegen Wettbewerbsverzerrung durch das KrWG.

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  • Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wendet sich entschieden gegen die Behauptung einiger Verbände, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sei nicht europarechtskonform. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Wir können darauf vertrauen, dass die Bundesregierung die Konformität des Gesetzes genau geprüft hat.“

  • Führende Verbände der deutschen Wirtschaft haben den Vizepräsidenten der EU-Kommission und EU-Kommissar für Wettbewerb, Joaquin Almunia, um Unterstützung für das Beschwerdeverfahren gegen das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gebeten. BDI, BDE, BDZV, bvse, INGEDE und VDZ bitten Almunia, gegen die wettbewerbswidrigen Regelungen des KrWG vorzugehen.

  • Wegen massiver Einschränkung der gewerblichen Sammlung durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrGW) kommt es nicht nur zu Existenzängsten, sondern mittlerweile sogar zu Protestaktionen. So folgten vor ein paar Tagen rund 150 fahrende Schrotthändler einem Aufruf, sich gegen diese Einschränkungen zu solidarisieren.

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  • Bei Mitgliedsunternehmen des bvse ist es vereinzelt zur Erteilung von Bußgeldbescheiden gekommen, weil auch Leerfahrten mit aufgeklapptem A-Schild durchgeführt wurden. „Das ist bei den Unternehmen zu Recht auf Unverständnis gestoßen“, so Birgit Guschall-Jaik, Fachreferentin beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

  • Auch 100 Tage nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dauern nach Einschätzung des BDE Rechtsunsicherheit und Verunsicherung an. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die bisherigen Signale, die wir aus der BDE-Mitgliedschaft sowie zuständigen Behörden erhalten haben, stimmen nicht optimistisch.“

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