Anzeigepflicht verschärt Wettbewerb unnötig

„Mit der neuen Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler besteht die Gefahr, dass bestehende Strukturen zerstört werden.“ Das erklärt Oliver Scholz, Vorstand der Scholz AG, angesichts der neuen Vorgaben des KrWG. „Der Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen wird unnötig verschärft, statt ein Miteinander zu fördern.“

Bei dem Konflikt gehe es um die neuen Anforderungen des neuen Abfallrechts. Dies sehe eine Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler vor, die haushaltsnah Altpapier, Textilien, Schrotte und andere Wertstoffe einsammeln. „In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten ist nun der Streit zwischen Privaten und Kommunalen darüber entbrannt, wer eine leistungsfähigere Sammlung anbieten kann“, konstatieren Marktexperten, wie der Recycler von Stahl- und Metallschrott mitteilt. Diesen ungleichen Wettbewerb könnten nicht alle privaten Unternehmen gewinnen.

Seit dem 1. Juni sei eine Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden notwendig, die eine Reihe von zusätzlichen Angaben wie beispielsweise den Nachweis ausreichender Kapazitäten von den Unternehmen verlangen würde. Damit werde unterstellt, dass private Sammler weder eine leistungsfähige Sammlung noch eine ordentliche Verwertung und Vermarktung der Wertstoffe durchführen könnten. Stattdessen gäbe es eine jahrzehntelange Tradition im Schrotthandel, Kleinmengen beim privaten Endnutzer einzusammeln, betont Scholz.

Diese würden ordnungsgemäß verwertet, die Recyclingquoten würden weit über 90 Prozent liegen. Zu diesen Kleinmengen würden beispielsweise ein Fahrrad oder auch eine Bratpfanne gehören, die nicht als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Diese Schrotte dürften nicht über kommunale Verbrennungsanlagen entsorgt werden, weil zur Erhaltung der Ressource eine Aufbereitung der Schlacke notwendig wäre. Eine Getrennthaltung an der Anfallstelle sei aber immer wirtschaftlicher.

Die Kompetenz für die Verwertung von Stahl- und Metallschrotten liegt aus der Sicht von Scholz bei der privaten Entsorgungswirtschaft. Deshalb dürfte der Staat nicht in ein funktionierendes System eingreifen. Das Unternehmen begrüßt deshalb, dass nicht nur die großen Entsorgerverbände BDE und bvse eine EU-Klage gegen die Einführung der Anzeigepflicht eingereicht hätten, sondern auch die zuständigen Umweltminister der Länder über die Gefahren der Einschränkung der gewerblichen Sammlung informiert worden wären.

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