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Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l
    Letzteren vorgenommen werden müssten.

  • Fusionen zwischen größeren Entsorgern haben in den Jahren 2009 und 2010 nicht stattgefunden. Auch insgesamt habe die Zahl der dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorzulegenden Zusammenschlüsse im Bereich der Entsorgungswirtschaft in Deutschland nachgelassen. Das berichtet das Bundeskartallamt in seinem vor kurzem dem Bundestag vorgelegten Tätigkeitsbericht. Daneben hat auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz das Bundeskartellamt stark beschäftigt.

  • Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt die beschlossene Gegenäußerung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Kompromissbereitschaft der Bundesregierung in vielen Bereichen. Allerdings halte die Regierung an den für die Kommunen besonders wichtigen Regelungen zur Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und zur gewerblichen Sammlung fest. „Wir sehen hier nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer.

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  • Die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland (DSD) sieht sich durch das Planspiel zur Wertstofftonne bestätigt: Qualitativ hochwertiges Recycling und die privatwirtschaftliche Wertstofferfassung seien untrennbar miteinander verbunden. „Die Weiterentwicklung des Gelben Sacks und der Gelben Tonne hin zu einer Wertstofftonne ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch effizient“, betont Stefan Schreiter, Vorsitzender der Geschäftsführung der DSD GmbH.

  • „Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine einheitliche Biotonne einigen können.“ Mit diesen Worten kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Stellungnahmen im Bundesrat, der sich am Freitag dem künftigen deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) befasste. „Wenn einzelne Kommunen oder Unternehmen darüber entscheiden dürfen, was und wie viel unseres Abfalls recycelt wird, dann haben die Bürger und der Umweltschutz das Nachsehen“, kritisiert Miller.

  • Heute debattieren die Ländervertreter im Bundesrat den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der derzeitige Entwurf beeinflusse massiv die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland, äußert sich Rüdiger Siechau, Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg (SRH). „Auch hier in Hamburg müssen wir mit negativen Auswirkungen rechnen.“

  • Der Beschluss des Bundesrats bedeutet in den Augen des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) eine einseitige Parteinahme zu Gunsten der Interessen kommunaler Unternehmen. „Das ist nicht akzeptabel“, findet bvse-Präsident Burkhard Landers anlässlich des Bundesratsbeschlusses in der ersten Lesung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deutliche Worte.

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  • Der Bundesrat sieht in dem Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.

  • Die Tendenz der Empfehlungen des Bundesrates zu Änderungen am Entwurf des von der Bundesregierung vorgelegten neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist weder überraschend noch überzubewerten. Zu dieser Einschätzung gelangt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). BDE-Präsident Peter Kurth: „Es zeichnete sich in den vergangenen Wochen bereits ab, dass einzelne Anträge pro-kommunal geprägt sein würden.“

  • Am kommenden Freitag steht der Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die beratenden Ausschüsse hätten eine äußerst umfang- und detailreiche Empfehlung vorgelegt, schreibt der Bundesrat dazu. Neben vielerlei schwierigen und teilweise hochkomplexen inhaltlichen Anliegen gehe es großenteils auch um redaktionelle Anliegen, Klarstellungen, Definitionsfragen und Konkretisierungen.

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