VKU sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim KrWG

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt die beschlossene Gegenäußerung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Kompromissbereitschaft der Bundesregierung in vielen Bereichen. Allerdings halte die Regierung an den für die Kommunen besonders wichtigen Regelungen zur Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und zur gewerblichen Sammlung fest. „Wir sehen hier nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Die Länderkammer hatte mit Beschluss vom 27. Mai weitgehende Änderungen zu den Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung gefordert. Diese Anträge lehnt die Bundesregierung ab. Sie bleibt dabei, dass künftig auch private Abfallsammler die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen privater Haushalte erfassen können. „Wir sind enttäuscht, dass die Bundesregierung die Appelle der Länder vollständig zurückgewiesen hat. Damit setzt die Bundesregierung gerade nicht die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) um, sondern liberalisiert die Hausmüllentsorgung, was zu Lasten des Verbrauchers geht“, so Reck weiter.

„Falls das Gesetz so durchginge, bliebe den Kommunen in vielen Fällen wohl nur noch die verlustbringende Restabfallentsorgung“, erklärt Reck. Die Folge wären Gebührenerhöhungen, weil Gewinne und Wertstofferlöse privatisiert und nicht mehr in Form sinkender Gebühren an den Bürger weitergegeben werden könnten. Die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, und das Europarecht lasse den EU-Mitgliedsstaaten einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Aufgaben zu. Auch der Lissabon-Vertrag erlaube, diese Aufgabe den Kommunen zuzuweisen. „Es ist definitiv nicht richtig, dass das Europarecht dazu zwingt, privaten Sammlern‚das Rosinenpicken’ zu erlauben. Hier werden rechtliche Gründe vorgeschoben, um politische Ziel zu kaschieren“, sagt der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Der VKU begrüßt dagegen, dass die Bundesregierung bei der Wertstofftonne eingelenkt hat. Die Länder befürworteteten die Ausweitung der Wertstofferfassung, lehnten jedoch einen gesetzlichen Zwang zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Wertstofftonne ab. Aus Sicht der Länder, die VKU und die kommunalen Spitzenverbände teilen, müssten die Kommunen selbst entscheiden können, wie die Wertstoffe eingesammelt werden. Dieser Auffassung scheine sich jetzt die Bundesregierung anzunähern. Reck: „Obwohl das Thema Wertstofferfassung nicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern in einem separaten Gesetz geregelt werden soll, betrachten wir das Einlenken der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung und unterstützen das ausdrücklich.“

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.