bvse bedauert einseitige Parteinahme für kommunale Unternehmen

Der Beschluss des Bundesrats bedeutet in den Augen des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) eine einseitige Parteinahme zu Gunsten der Interessen kommunaler Unternehmen. „Das ist nicht akzeptabel“, findet bvse-Präsident Burkhard Landers anlässlich des Bundesratsbeschlusses in der ersten Lesung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deutliche Worte.

Gravierende Nachteile würden bei einer Umsetzung dieser Bundesratsentscheidung nicht nur auf die zumeist mittelständischen Unternehmen der privaten Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche zukommen, sondern auch auf die Bürgerinnen und Bürger. Das erklärt der bvse-Präsident weiter.

Das sich abzeichnende Ziel der Mehrheit der Bundesländer scheine zu sein, die privaten Unternehmer aus dem Entsorgungsmarkt herauszudrängen. Anders seien die vom Bundesrat vorgenommenen „sehr restriktiven Vorgaben“ bezüglich der Voraussetzungen, nach denen eine gewerbliche Sammlung überhaupt erfolgen kann, nicht zu verstehen. Regelmäßige Sammlungen von privaten Entsorgungsunternehmen wären zukünftig sogar generell verboten, so der bvse. In dieses Bild passe, dass selbst die schon gegenwärtig bestehenden gewerblichen Sammlungen, die funktionieren und die von den Bürgern rege genutzt würden, nach dem Willen des Bundesrates mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingestellt werden müssten.

Gleiches gelte auch für regelmäßig stattfindende gemeinnützige Sammlungen. Auch diese Sammlungen könnten nach dem Wortlaut der vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesvorlage in Gefahr sein. Der Bundesrat wolle nämlich die gemeinnützigen Sammlungen den gewerblichen Sammlungen gleichstellen. Damit verlange der Bundesrat jedoch, die Privilegierung gemeinnütziger Sammlungen aufzuheben. „Das hätte zur Folge, dass alle bisher stattfindenden Sammlungen von gemeinnützigen Organisationen in ihrem Bestand akut gefährdet wären“, warnt Landers. Denn auch diese könnten schon – bei mehr als nur geringfügigen Auswirkungen auf Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers – nach der Gesetzesvorlage des Bundesrates verboten werden.

Landers: „Das ist Planwirtschaft auf Kosten der Gebührenzahler und hat nichts mit Daseinsvorsorge zu tun“

Bvse-Präsident Landers: „Wir haben den Eindruck, dass im Bundesrat bisher nicht der Versuch unternommen worden ist, für einen vernünftigen Interessenausgleich zu sorgen. Es werden einseitig die Interessen kommunaler Unternehmen vertreten und dabei sowohl die berechtigten Anliegen des Mittelstandes wie auch die der gemeinnützigen Vereine und Organisationen außer Acht gelassen“. Es sei auch erstaunlich, mit welcher Vehemenz die kommunalen Unternehmen dafür kämpften, die private Konkurrenz mit allen gesetzlichen Mitteln aus dem Markt zu drängen. Der Glaube an die Leistungsfähigkeit kommunaler Unternehmen im fairen Wettbewerb mit privaten Unternehmen scheine nicht sehr groß zu sein.

Damit seien die Gebührenzahler jedoch die größten Verlierer, so der bvse-Präsident. Denn wenn die kommunalen Unternehmen nicht daran glauben, sich im Markt behaupten zu können, bedeute das doch, dass sie ihre Leistungen überteuert erbringen und die eigenen Bürgerinnen und Bürger in Form zu hoher Abfallgebühren dafür zahlen lassen. Landers: „Das ist Planwirtschaft auf Kosten der Gebührenzahler und hat nichts mit Daseinsvorsorge zu tun.“

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung weist aber auch darauf hin, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zentrale Änderungen nicht mitgetragen hat. „Wir hoffen deshalb darauf, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Argumente der Wirtschaftsexperten stärker gewichtet werden. An die Bundesregierung und den Bundestag appellieren wir, den Rekommunalisierungstrend zu stoppen und den berechtigten Anliegen des Mittelstands in der Recycling- und Entsorgungsbranche Rechnung zu tragen“, so bvse-Präsident Landers abschließend.

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