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Kreislaufwirtschaftgesetz

  • „Die Neuerungen im Kreislaufwirtschaftgesetz werden nicht dazu führen, dass es eine zusätzliche Abfalltonne für Wertstoffe für die Bürger im Landkreis Kassel geben wird.“ Dessen ist sich Vizelandrätin Susanne Selbert sicher. Im Landkreis gäbe es, so Selbert weiter, bereits eine Wertstofftonne und das sei die heutige Restmülltonne: „Eine weitere Tonne ist daher unnötig.“ Die Einführung einer weiteren Abfalltonne sei vielmehr problematisch

  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. „Der Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

  • Die Ansicht des Dresdner Verwaltungsgerichts, die blauen Altpapiertonnen von fünf Entsorgern seien rechtswidrig, stößt beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf Ablehnung. Der BDE habe „mit Unverständnis“ die Entscheidung vernommen, den Eilantrag der Firmen gegen die Stadt Dresden abzuweisen, der darauf abzielte, das Verbot privater blauer Altpapiertonnen in der Elbmetropole vorläufig auszusetzen.

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  • Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) bedauert, dass es der Bundesregierung in den vergangenen Monaten nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Standpunkte zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einander anzunähern.

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