VKS im VKU: Das neue Abfallrecht ist zum Wohle der Bürger zu gestalten

Der VKS im VKU spricht sich in einer ersten Einschätzung des Referentenentwurfs zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für eine deutlichere Klarstellung der kommunalen Zuständigkeit für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll aus.

Der Vorstandsvorsitzende des VKS im VKU, Rüdiger Siechau, betont, dass die kommunale Zuständigkeit die Voraussetzung für die flächendeckende Entsorgung der Abfälle und damit für hohe Wertstofferfassungsquoten ist.

Der VKS im VKU fordert, dass Erlöse der Wertstoffe nicht privatisiert werden, sondern zu Gunsten der Bürger in die Gebührenkalkulation einfließen. „Alle am weiteren Gesetzgebungsverfahren Beteiligten sind hier aufgefordert, nicht einseitigem Lobbyismus der privaten Entsorgungswirtschaft nachzugeben, sondern auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln“, so Siechau.
Von einer Einschränkung der Überlassungspflicht sei im Koalitionsvertrag nicht die Rede.

Die im Referentenentwurf in § 3 Absatz 18 vorgenommene Definition der gewerblichen Sammlung geht aus Sicht des kommunalen Interessenverbandes deutlich zu weit. Siechau: „Das Europarecht schreibt eben nicht vor, den Verkauf von Wertstoffen aus Privathaushalten an Entsorgungsunternehmen als gewerbliche Sammlung zu definieren. Hier werden die Vorgaben des europäischen Rechts überstrapaziert.“

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