bvse: Novelle zum KrWG dazu nutzen, um Entsorgungsfachbetrieb zu stärken

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kann damit leben, dass die zuständigen Behörden einem Entsorgungsfachbetrieb seinen Sonderstatus als Ultima Ratio entziehen, wenn er die notwendigen Kriterien nicht einhält. Dies sieht der Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor.

Aus Sicht des bvse werden damit all jene Entsorgergemeinschaften und Sachverständigenorganisationen gestärkt, die eine ordnungsgemäße und kritische Qualitätsprüfung pflegen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.

Die bevorstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bietet laut bvse dem Gesetzgeber die Möglichkeit, unter Einbeziehung der bisher gemachten Erfahrungen, die Regelungen über Entsorgungsfachbetriebe zu aktualisieren, den Entsorgungsfachbetrieb zu stärken und noch besser zu machen. Zu diesem Ziel bekennt sich auch die bvse-Entsorgergemeinschaft ausdrücklich.

Die bvse-Entsorgergemeinschaft wird sich laut bvse aktiv an den Beratungen der neuen Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung einbringen. Dabei muss Ziel der Bemühungen sein, weitere Qualitätsverbesserungen durchzusetzen und im Gegenzug den ausgewiesen qualifizierten und zuverlässigen Unternehmen angemessene Anreize zu setzen.

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