BDE zum KrWG: Es fehlt an der notwendigen Abstimmung

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) bedauert, dass es der Bundesregierung in den vergangenen Monaten nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Standpunkte zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einander anzunähern.

In Bezug auf den aktuell vorgelegten Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kritisiert der Verband vor allem die fehlende Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die drei strittigen Hauptpunkte – die Recyclingquoten, die Ausgestaltung der kommunalen Überlassungspflicht und die künftige Trägerschaft der Wertstofftonne – sind seit Februar 2010 intensiv diskutiert worden. Dass die Bundesregierung hier innerhalb fast eines halben Jahres keine Einigung herstellen konnte, ist bedauerlich und entwertet das anstehende Anhörungsverfahren.“

Kurth bedauert vor allem, dass die Einwände aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht stärker Gehör fanden. Sie seien gut begründet und entsprechen der zunehmenden wirtschaftspolitischen Bedeutung der Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft.

Ausdrücklich positiv bewertet der BDE allerdings die Tatsache, dass der Begriff der gewerblichen Sammlung im Gesetzentwurf definiert wurde. Allerdings fehle nach wie vor eine klare Abgrenzung zwischen kommunalen und privaten Zuständigkeiten.

Bezüglich der jüngsten Auswüchse in einzelnen Kommunen, durch die Einführung kommunaler Wertstofftonnen Tatsachen zu schaffen, mahnt Kurth beim Gesetzgeber erneut an, dass er für klare Zuständigkeiten sorgen muss, die mit europäischem Recht vereinbar sind. Außerdem stehe im Koalitionsvertrag, dass die Wertstofftonne in die private Zuständigkeit gehört, da Union und FDP keine Ausweitung der Andienungspflichten verabredet haben.

Präzisionsbedarf sieht der BDE auch in Sachen Recyclingquoten. Ziel müsse sein, so Kurth, die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiterzuentwickeln und nicht auf dem erreichten Stand zu verharren.

Hinsichtlich des Themas Heizwert begrüßt der BDE die im Gesetzentwurf festgeschriebene Rangfolge zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen. Es gebe jedoch, so Kurth, eine Diskrepanz zwischen dem vorliegenden Gesetzestext und der Gesetzesbegründung.

Kurth: „Der BDE beteiligt sich gern an der Möglichkeit, im Anhörungsverfahren erneut detailliert Stellung zu diesem Gesetzesvorhaben zu beziehen. Allerdings sehen wir auch die Bundesregierung in der Pflicht, dass die beteiligten Ministerien sich auf einen Entwurf verständigen.“

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