BDE kritisiert Entscheidung zum Verbot Blauer Tonnen in Dresden

Die Ansicht des Dresdner Verwaltungsgerichts, die blauen Altpapiertonnen von fünf Entsorgern seien rechtswidrig, stößt beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf Ablehnung. Der BDE habe „mit Unverständnis“ die Entscheidung vernommen, den Eilantrag der Firmen gegen die Stadt Dresden abzuweisen, der darauf abzielte, das Verbot privater blauer Altpapiertonnen in der Elbmetropole vorläufig auszusetzen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Ablehnung des Eilantrags geht eindeutig zu Lasten der Bürger, die bislang gern diese völlig problemlose und bequeme Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Künftig können die Einwohner Dresdens ihr Altpapier nicht mehr direkt an der eigenen Haustür entsorgen, sondern müssen längere und mitunter beschwerliche Wege zu den zentralen kommunalen Papiercontainern in Kauf nehmen.“ Diese Entscheidung werde dazu führen, dass in Zukunft große Mengen Altpapier im Restmüll landen und damit dem Recycling und der Wiederverwertung entzogen würden.
 
Der BDE hält den Richterspruch zudem für rechtlich problematisch, da sich im Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes der Bundesregierung aktuell eine Liberalisierung des Marktes abzeichne und auch die EU-Kommission wiederholt darauf hingewiesen habe, dass sich die EU-Mitgliedstaaten an die europarechtlich vorgeschriebenen Regeln von freiem Markt und fairem Wettbewerb zu halten haben.

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