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blaue Tonne

  • Private Entsorger dürfen ihre Blaue Tonnen weiterhin vor die Haustüren in Dresden stellen. In Eilbeschlüssen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Eilanträgen von fünf privaten Entsorgungsfirmen gegen die Untersagung ihrer Sammeltätigkeit durch die Landeshauptstadt stattgegeben. Zugleich änderte es die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Dieses hatte die Eilanträge zuvor abgelehnt.

  • Die Stadtreinigung Hamburg hat an fünf Standplätzen im Bezirk Hamburg-Nord die dunkelgrünen Altpapiercontainer durch normale vierrrädrige blaue Tonnen ersetzt. Diese seien bisher in größeren Mietshäusern für die Altpapiersammlung eingesetzt worden. Der breite Klappdeckel der 1.100 Liter großen Gefäße erleichtere den Einwurf von Altpapier und Pappen, erklärt die SRH. Die SRH erhofft sich dadurch eine größere Sammelmenge.

  • Die Ansicht des Dresdner Verwaltungsgerichts, die blauen Altpapiertonnen von fünf Entsorgern seien rechtswidrig, stößt beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf Ablehnung. Der BDE habe „mit Unverständnis“ die Entscheidung vernommen, den Eilantrag der Firmen gegen die Stadt Dresden abzuweisen, der darauf abzielte, das Verbot privater blauer Altpapiertonnen in der Elbmetropole vorläufig auszusetzen.

  • Die in Dresden derzeit von verschiedenen Entsorgungsunternehmen regelmäßig durchgeführten Altpapiersammlungen mittels „Blauer Tonnen“ sind rechtswidrig. Die Stadt kann sie untersagen. Dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, mit dem die Anträge von fünf Recyclingfirmen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen entsprechende Untersagungsverfügungen der Landeshauptstadt abgelehnt wurden.

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  • Die Hamburger sollen künftig mehr verwertbare Abfälle getrennt sammeln. Nach der Einführung der Blauen Tonne für Altpapier will die Stadtreinigung Hamburg (SRH) nun auch die Nutzung der Grünen Tonne für Bioabfälle ausbauen. SRH-Geschäftsführer Rüdiger Siechau kündigte bei der Vorstellung des Geschäftsberichts 2008 eine Recycling-Offensive an.

  • Altpapier ist auch im Saarland ein Zankapfel. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) wirft Privatunternehmen vor, eine Lücke im Gesetz „gnadenlos“ auszunutzen. „Aus wirtschaftlichen Überlegungen“, wie es von Seiten des EVS heißt, zieht der Entsorgerverband daher die europaweiten Ausschreibungen für die Blauen Tonnen zurück.

  • In der Diskussion um die Blauen Tonnen hat der bayerische Städtetag nachgelegt. Der private Altpapiersammler würde nur so lange sammeln, wie es sich lohnt. Wenn es unrentabel sei, blieben die Blauen Tonnen ungeleert, lautet sein Vorwurf. Der bvse wehrt sich: Das sei „nicht zielführende Polemik“, sagt die bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus.

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  • Die Verwaltungsgerichte Dresden und Koblenz haben mit ihren Entscheidungen vom Anfang Mai und Ende April die Rechtsprechung über die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten vervollständigt. Während die Richter in Koblenz die Untersagungsverfügung einkassierten, wurde diese von den Dresdner Richter bestätigt.

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