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SCHLAGWORTE: gewerbliche Sammlung

bvse fordert faire Verwaltungsverfahren nach § 18 KrWG

| Gewerbliche Sammlungen werden anscheinend vermehrt in den Bundesländern untersagt, in denen die Zuständigkeit für das Anzeigeverfahren bei den Unteren Abfallbehörden liegt. Das hat der bvse festgestellt. In einem Schreiben an die betreffenden Landesminister fordert der Verband im Vollzug des Paragraf 18 des KrWG „ein faires und objektives Verwaltungsverfahren“.

„Kommunen zerschlagen systematisch etablierte Sammelstrukturen“

| Schwerpunktthema der Regionsversammlungen des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) waren die Auswirkungen des neuen KrWG auf die gewerblichen Sammlungen. Es zeige sich immer deutlicher, dass sich Untersagungen insbesondere dort häufen, wo ein kommunaler Eigenbetrieb und die zuständige Abfallbehörde eng miteinander verbunden sind, sagte VBS-Präsident Otto Heinz.

Auf Stimmenfang

| Gewerbliche Sammlung Um gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu protestieren, hat ein Schrotthändler eine öffentliche Petition ins Internet gestellt. Die Resonanz überrascht sogar den Initiator.

Dämpfer für Verfechter der gewerblichen Sammlung

| Ist die Einschränkung der gewerblichen Sammlung euroarechtskonform? Ja, meint der Abfallrechtsprofessor Walter Frenz. Die Beschwerde der privaten Entsorgerverbände bei der Europäischen Kommission habe folglich nur wenig Aussicht auf Erfolg. Gleichwohl verlange das Europarecht, die Einschränkung gewerblicher Sammlungen nach § 17 Abs. 3 KrWG restriktiv auszulegen, erklärte Frenz heute auf der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz.

Sammler in Aufruhr

| Die Befürchtungen der Sammler von Abfällen aus privaten Haushalten scheinen sich zu bestätigen. Viele der angezeigten Sammlungen wurden untersagt. Während die größeren Firmen lieber zurückhaltend abwarten, organisieren sich die Kleinstsammler und schlagen Alarm.

Abwarten und weitermachen

| Über den sogenannten Papierbanken schwebt schon lange ein Damoklesschwert. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz bringt Verunsicherung statt Klarheit. Die Hoffnungen der Betreiber ruhen auf dem Europäischen Gerichtshof.

Regeln der „gewerblichen Sammlung“ greifen nicht immer

| Die Abgabe von Schrott an Gewerbetreibende gegen Entgelt ist gar kein Vorgang, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterliegt – folglich gelten auch die Regelungen der „gewerblichen Sammlung“ nicht. Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mit. Die BDSV sieht das in einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 27. März begründet.

Bundesrat stimmt neuem Abfallrecht zu

| Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zugestimmt. Das hat der Deutsche Bundrat mitgeteilt. Der heute bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Städte und Gemeinden private Konkurrenz zulassen müssen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung "wesentlich leistungsfähiger" ist. Bisher genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung.

bvse: „Kommunales Monopol mit eingebauter Innovationsbremse“

| „Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft sorgen. Mit dem gestrigen Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese Messlatte klar gerissen", bedauert Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). "Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der haushaltsnahen Entsorgung ausgeschlossen."

Landers stellt EU-Beschwerde gegen KrWG in Aussicht

| „Die politischen Rahmenbedingungen für die Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche sind weiter sehr schwierig.“ Mit diesen Worten beschreibt bvse-Präsident Burkhard Landers in seinem traditionellen Neujahrschreiben an alle Mitglieder des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung die Lage der Branche. Dabei bezog sich Landers auf den weiter zunehmenden Bürokratieaufwand, den die Unternehmen der Branche bewältigen müssen und der inzwischen jeden „vernünftigen Rahmen" sprengen würde. Das hätte sich auch bei den Beratungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gezeigt.

bvse: KrWG nicht der große Wurf

| Heute wird der Deutsche Bundestag über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entscheiden. „Obwohl seitens der Regierung große Zugeständnisse an die kommunale Seite gemacht wurden, können wir dennoch mit diesem Gesetz leben“, erklärt bvse- Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Natürlich hätten wir uns insgesamt ein fortschrittlicheres Gesetz gewünscht. So bedauern wir, dass sich der bvse mit seinem Vorschlag der Ausschreibungspflicht für Kommunen unter Ausschluss der Inhouse-Vergabe nicht durchsetzen konnte.“

KrWG-Entwurf das „Äußerste, was Privatwirtschaft akzeptieren kann“

| Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, hat in der gestrigen Anhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Düsseldorfer Landtag davor gewarnt, den Gesetzentwurf weiter zu Gunsten kommunaler Interessen zu verändern. „Der Entwurf ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Kreislaufwirtschaft. Er ist das Äußerste, was die Privatwirtschaft noch akzeptieren kann.“

Papierbank darf weiter sammeln

| Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied vor wenigen Wochen zugunsten einer Papierbank, die im Landkreis Barnim bestimmte Wertstoffe aus privaten Haushalten gegen eine geringfügige Bezahlung entgegennimmt.

SRH befürchtet negative Auswirkungen durch KrWG-Entwurf

| Heute debattieren die Ländervertreter im Bundesrat den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der derzeitige Entwurf beeinflusse massiv die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland, äußert sich Rüdiger Siechau, Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg (SRH). "Auch hier in Hamburg müssen wir mit negativen Auswirkungen rechnen."
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