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gewerbliche Sammlung

  • „Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft sorgen. Mit dem gestrigen Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese Messlatte klar gerissen“, bedauert Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). „Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der haushaltsnahen Entsorgung ausgeschlossen.“

  • „Die politischen Rahmenbedingungen für die Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche sind weiter sehr schwierig.“ Mit diesen Worten beschreibt bvse-Präsident Burkhard Landers in seinem traditionellen Neujahrschreiben an alle Mitglieder des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung die Lage der Branche. Dabei bezog sich Landers auf den weiter zunehmenden Bürokratieaufwand, den die Unternehmen der Branche bewältigen müssen und der inzwischen jeden „vernünftigen Rahmen“ sprengen würde. Das hätte sich auch bei den Beratungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gezeigt.

  • Heute wird der Deutsche Bundestag über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entscheiden. „Obwohl seitens der Regierung große Zugeständnisse an die kommunale Seite gemacht wurden, können wir dennoch mit diesem Gesetz leben“, erklärt bvse- Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Natürlich hätten wir uns insgesamt ein fortschrittlicheres Gesetz gewünscht. So bedauern wir, dass sich der bvse mit seinem Vorschlag der Ausschreibungspflicht für Kommunen unter Ausschluss der Inhouse-Vergabe nicht durchsetzen konnte.“

  • Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, hat in der gestrigen Anhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Düsseldorfer Landtag davor gewarnt, den Gesetzentwurf weiter zu Gunsten kommunaler Interessen zu verändern. „Der Entwurf ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Kreislaufwirtschaft. Er ist das Äußerste, was die Privatwirtschaft noch akzeptieren kann.“

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  • Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied vor wenigen Wochen zugunsten einer Papierbank, die im Landkreis Barnim bestimmte Wertstoffe aus privaten Haushalten gegen eine geringfügige Bezahlung entgegennimmt.

  • Heute debattieren die Ländervertreter im Bundesrat den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der derzeitige Entwurf beeinflusse massiv die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland, äußert sich Rüdiger Siechau, Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg (SRH). „Auch hier in Hamburg müssen wir mit negativen Auswirkungen rechnen.“

  • Der Bundesrat sieht in dem Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.

  • Im Kreis Ahrweiler sind illegale E-Schrott-Sammler unterwegs. Die Bürger fänden derzeit einen Zettel, der auf eine „Elektroschrott-Entsorgung“ hinweise. Bei diesem Angebot handele es sich um eine illegale gewerbliche Sammlung, die nicht vom Abfallwirtschaftsbetrieb Ahrweiler (AWB) beauftragt wurde, warnt der AWB. Die Anbieter seien nur auf den Verkauf einiger wertvoller Teile wie Kupferkabel oder Metalle aus. Die oftmals gefährlichen Reste würden dann illegal entsorgt.

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  • Der bvse-Fachverband Papierrecycling ruft zu einer Versachlichung der Debatte um die gewerbliche Sammlung auf. „Es kann wirklich keine Rede davon sein, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Stellung kommunaler Unternehmen oder die Lebensfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft in Frage stellt.“ Das erklärt Reinhold Schmidt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Papierrecycling.

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass private Haushalte ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den kommunalen Betrieben, zu überlassen haben. Private Haushalte seien nicht befugt, Dritte mit der Verwertung solcher Bestandteile zu beauftragen. Wie das Gericht hervorhebt, betreffe das insbesondere Altpapier.

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