Private Entsorgerverbände kritisieren erneut Regelungen zur gewerblichen Sammlung

Die einflussreichsten privaten Entsorgerverbände - BDE, bvse, BDSV und VDM - haben gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) ihre Kritik an den Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung bekräftigt. Diese würden sowohl qualitativ als auch quantitativ das Recycling signifikant verschlechtern sowie den Wettbewerbs zwischen privaten und kommunalen Unternehmen stören.

Mehr noch sprechen der Entsorgerverband BDE, der Entsorgerverband bvse, die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) von einem Verdrängungkurs der Kommunen. Als Beispiel nennen die Verbände in ihrer Stellungnahme die Untersagung gewerblicher Alttextilsammlungen. Demnach würden die Kommunen durch die Untersagung gewachsene Wertschöpfungsketten von der Sammlung über die Sortierung bis zur Verwertung zerstören und gleichzeitig in den Wettbewerb eingreifen.

Gemeinsam verlangen die Verbände der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft daher von der Bundesregierung „ein klares Bekenntnis zum Recycling sowie zur Marktwirtschaft in der Entsorgungsbranche.“ Dieses müsse sich in den Regelungen des KrWG und im Vollzug – anders als bisher – erkennbar niederschlagen.

Das Bundesumweltministerium hatte Anfang des Jahres verschiedene Verbände gebeten ihre Einschätzungen bezüglich der Auswirkungen der Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf Markt und Wettbewerb abzugeben, um auf Basis dieser Erkenntnisse gegebenenfalls Korrekturen am Kreislaufwirtschaftsgesetz vorzunehmen.

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