Der Bundesverband der deutschen Entsorger hat sich mit einer Beschwerde gegen die Verpflichtung, Siedlungsabfälle nur innerhalb Baden-Württembergs zu entsorgen, an die EU-Kommission gewandt. Die sogenannte Autarkieverordnung unterbindet laut BDE die Ausfuhr von Abfällen und verstößt damit gegen den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit.






