Sorge um Entwicklung bei Lizenzierung von Verkaufsverpackungen

Die den Dualen Systemen gemeldeten Vertragsmengen werden in 2010 erheblich zurückgehen. Im kommenden Jahr muss ein weiterer Rückgang um bis zu 20 Prozent erwartet werden. Das ist das Ergebnis einer von der AGVU, dem BDE, der BVE, dem HDE und dem Markenverband beauftragten Studie.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Werner Delfmann, erklärte: „Die Zahlen erfüllen uns mit großer Sorge. Wenn wir für 2011 tatsächlich mit dem prognostizierten Einbruch der Vertragsmengen dualer Systeme um bis zu 20 Prozent rechnen müssen, wäre bereits in der ersten Jahreshälfte 2011 eine Situation erreicht, in der die weitere Finanzierung der flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung von Verkaufsverpackungen stark gefährdet ist. Wir appellieren daher dringend an die Dualen Systeme und die verpflichtete Industrie, ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen.“

Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) stellte Anfang Dezember die Ergebnisse einer Studie zu Handlungsoptionen zur Steigerung des Lizenzierungsgrades von Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher vor. Die Studie sollte den Lizenzierungsgrad von Verkaufsverpackungen in den Jahren seit 2003 quantifizieren und eine Prognose über die weitere Entwicklung geben, heißt es in einer Mitteilung der AGVU. Auf Basis der erhobenen Daten hat die GVM die Wirksamkeit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung überprüft und neben Handlungsoptionen zur Steigerung des Lizenzierungsgrades auch Ansatzpunkte für eine Korrektur der Verpackungsverordnung vorgeschlagen.

Der wissenschaftliche Leiter der Studie, GVM-Geschäftsführer Kurt Schüler, fasste zusammen: „Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung hat sich 2009 ohne Zweifel sehr positiv auf den Lizenzierungsgrad ausgewirkt. Allerdings ist deutlich geworden, dass bereits in 2010 die Vertragsmengen Dualer Systeme wieder erheblich zurückgehen. Für 2011 wird sogar ein weiterer Mengenrückgang im zweistelligen Prozentbereich erwartet.“

Die Gründe für den Entzug relevanter Verpackungsmengen aus dem Lizenzierungssystem bestehen mehr und mehr darin, dass Systemteilnehmer Mengen vorsätzlich nicht melden, um Kosten zu sparen. So wird die ordnungsgemäße Verwertung gefährdet. Generell stellt die GVM fest, dass die Ausnahmeregelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung jetzt dazu führen, dass der positive Regelungsansatz ausgehöhlt wird.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.