EAR startet vereinfachtes System für Mengen- und Garantienachweis

Die Stiftung “elektro-altgeräte register“ (stiftung ear) ermöglicht Herstellern mit einem einfachen Softwaresystem ab dem 28. Dezember Registrierungsanträge, Garantienachweise und Mengenmeldungen zu stellen und abzugeben. Garantienachweise und Mengenmeldungen werden dabei künftig nach Gerätetyp erfasst und nicht wie bisher nach Marke.

Die Fürther Stiftung ear setzt damit die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus einem Urteil aus dem Frühjahr um.

Das Urteil untersagt es, nach § 3 Absatz 11 ElektroG, Geräte ohne ergänzende Registrierung unter einem neuen Markennamen und/oder Geräte anderer Gerätearten in Verkehr zu bringen.

Trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts müssen Registrierungen von Geräten unverändert jeweils mit Geräteart und Marke erfolgen. „Auf diese Weise sind wir auch künftig in der Lage, Trittbrettfahrer zu identifizieren und entschieden gegen diese vorzugehen“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Die Markenregistrierung sei vor allem unter Wettbewerbsgesichtspunkten – und damit im eigenen Interesse der Hersteller – unverzichtbar.

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