VKS: „Kommunen haben Entscheidungsfreiheit“

„Die Entscheidung, ob ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Wertstofftonne einführt, obliegt allein dem Ermessen der Verantwortlichen“, sagt Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU. Nur wenn die Kommune plane, in der Wertstofftonne auch Verpackungen zu erfassen, sei zusätzlich eine Abstimmung mit den dualen Systembetreibern notwendig. Damit nimmt Siechau Bezug auf ein aktuelles Schreiben des BDE an Vertreter von Kommunen.

Falsch sei jedoch, dass sich die Kommune bei der Einführung einer Wertstofftonne mit privaten Entsorgern abstimmen müsse, wie der VKS erläutert. Dies gehe jedoch aus dem Schreiben hervor, das der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) derzeit an Vertreter von Kommunen, die über die Einführung einer Wertstofftonne beraten, verschickt hat.

Der BDE fordere die Kommunen – ohne dass er Auskunftsansprüche hätte – zudem zur „Mitteilung des derzeitigen Planungs- und Sachstandes“ auf. Siechau: „Die Kommunen haben ein Interesse an einer geordneten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlich agierenden Partnern. Dieses gute Verhältnis sollte nicht durch derartige Schreiben eines Verbandes strapaziert werden.“

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