Nach dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Zeiterfassung bei geringfügig Beschäftigten sowie der in § 2a Schwarzarbeitergesetz genannten Wirtschaftszweige künftig von einer wöchentlichen schriftlichen Erfassung in eine tägliche elektronische manipulationssichere Erfassung geändert werden.







