Erstes einheitliches GRS Rücknahmesystem für Geräte- und Industriebatterien

Nach Genehmigung des Rücknahmesystems GRS eMobility zum 1.12.21 durch die zuständige Behörde können Hersteller und Importeure im Bereich kleiner elektrischer Fahrzeuge ihrer Produktverantwortung für sowohl Geräte- als auch Industriebatterien mit einer Rücknahmelösung nachkommen.
Bild: Mostek/Pixabay

Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen Industriebatterien, wozu z.B. E-Bike Akkus zählen, und Gerätebatterien wie sie u.a. bei Fahrradzubehör z.B. Lampen zum Einsatz kommen. Bislang sind Hersteller ihrer Produktverantwortung durch An-schluss an zwei Rücknahmesysteme nachgekommen. Mit dem neu genehmigten System GRS eMobility benötigen sie jetzt nur noch einen Vertrag.

E-Bike Akkus und Zubehör wie Lampen gehören zum Standardsortiment des Fahrrad-Fachhandels. „Das Branchenprinzip, das wir gemeinsam mit GRS Batterien begründet haben, wird damit konse-quent erweitert und beweist einmal mehr, wie privatwirtschaftliche Selbstorganisation funktionieren kann.“, kommentiert Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV.

Künftige EU-Vorgaben sehen den Mindesteinsatz von Recyclaten in Neuprodukten vor. „Voraussetzung hierfür“, kommentiert Dr.-Ing. Julia Hobohm Geschäftsführerin GRS Service GmbH, „ist die getrennte Sammlung und das getrennte Recycling von Produkten. Mit der Fokussierung auf die Branche, wie wir es mit GRS eMobility tun, sind wir somit bestens für die Anforderungen der circular economy gewappnet.“

Herz des Rücknahmesystems ist der GRS Sicherheitsstandard. Neben geeigneten Behältersystemen werden die Rücknahmestellen im Handel und in den Kommunen mit umfangreichem Informationsmaterial ausgestattet. Die Schulung GRS eMobility wendet sich speziell an kommunale Rücknahmestellen, mit dem Ziel, die Rücknahme durch den Handel zu unterstützen.

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