Die in Dresden derzeit von verschiedenen Entsorgungsunternehmen regelmäßig durchgeführten Altpapiersammlungen mittels „Blauer Tonnen“ sind rechtswidrig. Die Stadt kann sie untersagen. Dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, mit dem die Anträge von fünf Recyclingfirmen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen entsprechende Untersagungsverfügungen der Landeshauptstadt abgelehnt wurden.







