Seit Anfang des Jahres gilt in der Abfallwirtschaft der Mindestlohn. Er wirft in der Praxis noch zahlreiche Fragen auf. Sowohl betroffene Abfallwirtschaftsbetriebe als auch die Zollämter vor Ort, die die Einhaltung des Mindestlohns überwachen, müssen sich mit diesem Thema noch intensiv beschäftigen.







