BDE: Neuordnung der Verpackungsverordnung überflüssig und gefährlich

Mit deutlicher Kritik hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf den Vorschlag für eine grundlegende Neuordnung der Verpackungsverordnung reagiert, den die Entsorgungsverbände bvse und BDSD gemeinsam mit kommunalen Verbänden heute in Bonn vorstellten. Der Vorschlag sei "purer Aktionismus".

Gefährlich und daher völlig unnötig sei es, so der BDE, die derzeit geltende Verpackungsverordnung einer erneuten unbedachten Novellierung zu unterziehen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Bestrebungen, die nach langwierigen Abstimmungsrunden praktisch gerade erst in Kraft gesetzte 5. Novelle der Verpackungsverordnung zeitnah durch eine 6. Novelle abzulösen, halten wir für puren Aktionismus. Alle Beteiligten sind vielmehr aufgefordert, die aktuelle Verordnung nachhaltig mit Leben zu füllen. Der BDE hat mit seiner Qualitätsoffensive aus dem Sommer des vergangenen Jahres eindeutig den nachhaltigen Weg aufgezeigt.“

Überlegungen, wonach die Ausschreibungen der Sammlungen den Kommunen übertragen werden könnten, lehnt der BDE strikt ab, zumal diese auch aus kartellrechtlicher Sicht nicht tragbar seien. Die Kommunen hätten, so BDE-Präsident Kurth, vor dem Hintergrund der Auswirkungen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise genug damit zu tun, ihre Pflichtaufgaben gegenüber den Bürgern zu erfüllen. Daher sollten die Kommunen gerade jetzt keine zusätzlichen unternehmerischen Aufgaben übertragen bekommen.

Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, wäre bei einer Beauftragung der Kommunen mit den Ausschreibungen für die Sammlung der Altverpackungen nach Auffassung des BDE vielerorts eine Inhouse-Vergabe an kommunale Eigenbetriebe nicht auszuschließen. Peter Kurth: „Es ist nicht einzusehen, dass der Bürger den Kopf für risikobehaftete wirtschaftliche Tätigkeiten seiner Kommune hinhalten muss, die mit Sicherheit nicht unter den gern beschworenen Bereich der Daseinsvorsorge fallen. Die Bürger sind durch massive Erhöhungen der Müllgebühr in kommunal bewirtschafteten Gegenden zu Jahresbeginn bereits mehr als genug zur Kasse gebeten worden.“

Darüber hinaus erstaunt es den BDE, dass gerade jene Unternehmen nach einer Neuausrichtung rufen, welche bei den jüngsten Ausschreibungen nicht wettbewerbsfähig waren. Die Position des BDE sei klipp und klar, so der Verband: Die Verpackungsentsorgung müsse in privater Hand bleiben. Denn es seien überwiegend privat geführte Unternehmen, die Investitionen in hochmoderne Recycling-Infrastruktur tätigten.

Die Kommunen dagegen setzten schwerpunktmäßig auf Verbrennung, kritisiert der BDE abschließend. Eine Kommunalisierung sei deshalb weder ökologisch noch ökonomisch hinnehmbar. Die Kommunen seien nicht der richtige Adressat für eine zukunftsfähige Verpackungsentsorgung.

Nicht zuletzt konnten die dualen Systeme laut BDE in der vergangenen Woche im Rahmen der Mengenmeldung dieser Verantwortung Hand in Hand mit der Recyclingwirtschaft gerecht werden. Nun seien auch die Verpflichteten aus Handel und Industrie gefordert, die privatwirtschaftliche Verpackungsentsorgung durch umfassende Lizensierung aller Verpackungen nachhaltig zu stärken.

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