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Allgemein

  • Die Waste Recycling Group will die erste Biogasanlage auf Basis der anaeroben Vergärung in Großbritannien bauen. Im kommenden Monat will das britische Entsorgungsunternehmen eigenen Angaben zufolge den Bauantrag einreichen. In der Anlage im walisischen Neath Port Talbot will das Unternehmen jährlich 52.000 Tonnen getrennt gesammelte Essensabfälle vergären

  • Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesentwicklungsministerium (BMZ) wollen eine nachhaltige Entsorgung und Verwertung in Schwellen- und Entwicklungsländern fördern. Dazu diskutierten die Parlamentarischen Staatssekretärinnen im BMU, Ursula Heinen-Esser, und im BMZ, Gudrun Kopp, mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über vertiefte Kooperationsmöglichkeiten bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Sektor Abfallwirtschaft. Das teilt das BMU mit.

  • Im Jahr 2008 sind in der EU27 rund 920 Millionen Tonnen nicht-mineralische Abfälle angefallen. Das berichtet das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat. Dies entspreche 1.800 Kilogramm pro Kopf. Drei Viertel davon stammten von Produktionstätigkeiten. In den Mitgliedstaaten wurde der meiste nicht-mineralische Abfall im vom Vereinigten Königreich erzeugt, nicht viel weniger sei in Deutschland angefallen.

  • „Ziel muss sein, alle Sekundärrohstoffreserven die uns noch in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung stehen, vollständig auszuschöpfen.“ Das sagte heute Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in der Sachverständigenanhörung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor dem Bundestagsumweltausschuss. Niemand habe ein faires Argument, warum die langjährig existierenden gewerblichen Wertstoffsammlungen zukünftig verboten werden sollen, kritisierte Landers.

  • „Die Regierung verzettelt sich in Diskussionen um Zuständigkeiten, anstatt notwendige Recyclingziele festzulegen. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Schutz von Klima und Ressourcen, wofür bislang jegliche verbindliche Verpflichtungen fehlen.“ Mit diesen Worten kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die heutige Anhörung des Umweltausschusses zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der NABU ist über die „rückständige Gesetzesvorlage“ enttäuscht.

  • Heute befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zu dieser Anhörung war auch der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, als Sachverständiger geladen. Der BDE-Präsident warnte in seinem Statement vor dem Umweltausschuss eindringlich davor, die Überlassungspflichten auszuweiten und die Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung einzuschränken.

  • Sachsens Umweltminister Frank Kupfer ist zufrieden mit den Sitzungsergebnissen der Deutsch-Tschechischen Umweltkommission. Bei den Beratungen in Prag war unter anderem der Plastik-Müll in der Elbe ein Thema. „Der aus Tschechien bei Hochwasser angeschwemmte Plastikmüll sorgt hier für Verärgerung sowie für hohe Entsorgungskosten. Unsere Partner in Tschechien haben dieses Problem erkannt und wollen nun gemeinsam Lösungen finden“, lobt Kupfer.

  • Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) begrüßt die Verabschiedung des Bütikofer-Berichts durch das Europäische Parlament. Das hatte gestern den Initiativ-Bericht zu einer europäischen Rohstoffstrategie mit großer Mehrheit angenommen. Nach Auffassung des bvse hat das EU-Parlament erkannt, dass das Recycling und die Sekundärrohstoffgewinnung wichtige Faktoren für die Rohstoffsicherung der Europäischen Union sind.

  • Ein neues Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der von kommunaler Seite erhobene Vorwurf, der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nutze nicht die vorhandenen Spielräume, die das Europarecht für die Zulässigkeit weitgehender Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushaltungen bereit hält, unzutreffend ist. Das vom BDE in Auftrag gegebene Gutachten spricht sich deutlich gegen die Ausweitung von Überlassungspflichten aus.

  • Die Bundesregierung ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Bezug auf die Einchränkung von gewerblichen Sammlungen entgegengetreten. Dabei wurde auch auf eine Mitteilung der EU-Kommission verwiesen. Ein weiteres Gutachten der Anwaltkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) widerspricht den Vorbehalten gegen eine Beibehaltung des Sammlungsbegriffs, wie er durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Urteil vom 18. Juni 2009 ausgelegt wurde.

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