Neues Merkblatt der SBB zum elektronischen Nachweisverfahren

Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Noch immer bestehe erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung. Darauf weist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) hin. Die SBB hat daher ein Merkblatt zu dem Thema entwickelt.

Wie die SBB weiter mitteilt, dreht sich dieses Merkblatt rund um Signaturen, Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung), Verfahrensbevollmächtigungen und Beauftragungen.

Das zusammen mit den Ländern Brandenburg und Berlin entwickelte Merkblatt solle den Unternehmen Sicherheit im Umgang mit Signaturen und bei der Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung geben.

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