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elektronisches Nachweisverfahren

  • Das elektronische Nachweisverfahren zur Registrierung gefährlicher Abfälle hat sich nach fast drei Jahren Praxis am Markt fest etabliert. Von den anfänglichen Schwierigkeiten ist bis auf einige kleine Baustellen nichts mehr geblieben.

  • Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Noch immer bestehe erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung. Darauf weist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) hin. Die SBB hat daher ein Merkblatt zu dem Thema entwickelt.

  • Das Bremer Entsorgungsunternehmen Nehlsen unterstützt das Daimler Werk Bremen bei der Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Das teilt Nehlsen mit. Daimler nutze für den elektronischen Abfallnachweis die unternehmenseigene TRIAS-Software und das Know-how des Bremer Familienunternehmens.

  • Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt werden, sollten auch zur Abwicklung des Nachweisverfahrens bevollmächtigt werden. Vor allem kleinere Betriebe mit nur wenig Nachweisen hätten sonst hohe Investitions- und Vorhaltekosten zu tragen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) kritisiert die allgemeine Rechtsauffassung, dass sich aus der geltenden Nachweisverordnung ein Bevollmächtigungsverbot ergebe.

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