„Deponien: Mittelalterliche Entsorgung oder Wohlstandsmotor unserer Gesellschaft?“

So lautete das Motto der Podiumsdiskussion im Rahmen des "Deponiefrühstücks" der InwesD auf der Ifat.
Florentine, pixelio.de

Professor Dr. Helmut Maurer, EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, betonte die EU-Ziele, auch die Deponierung mineralischer Abfälle durch Verwertung zu vermeiden. Dies gelte insbesondere für Bau- und Abbruchabfälle. Hier müsse schon in der Errichtungsphase so intelligent gebaut werden, dass ein echter Rückbau mit Verwertung der einzelnen Komponenten problemlos möglich werde. Gleichwohl verbleibe aber ein Deponierungsbedarf.

Dr. Karl Biedermann, BMUB, votierte für eine konsequente Verwertung, aber gleichzeitig gegen eine ubiquitäre Verteilung von Schadstoffen. Belastete Abfälle gehören laut Biedermann auch künftig auf Deponien, heißt es weiter. Biedermann räumte ein, dass der Deponiebedarf durch die Regelungen der Mantelverordnung steigen werde. Ob es sich um zitierte 8 Millionen Tonnen pro Jahr, 30 Millionen Tonnen pro Jahr oder noch höhere Tonnagen handele, ließ Biedermann offen. Der Bund habe jedenfalls mit der Deponieverordnung die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, neuen Deponieraum zu generieren. Die Umsetzung liege allerdings in den Händen der Länder.
Professor Dr. Klaus Fricke, TU Braunschweig, sprach sich für eine separate Lagerung der einzelnen mineralischen Stoffströme aus. Auch wenn heute eine Verwertung technisch noch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar sei, könnten gerade derartige Lager in Zukunft ein wertvolles Rohstoffreservoir darstellen.

Frau Elke Radke, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, beklagte die immer weiter eingeschränkte Verwertungsmöglichkeit für Gießereireststoffe. Vor allem das stetig abnehmende Deponievolumen verbunden mit ebenso stetig steigenden Preisen stelle ein spürbares Problem dar. Frau Radke votierte für schnell neu zu schaffenden Deponieraum als Standortfaktor.

In der Diskussionsrunde wurde als Ergebnis festgestellt, dass unverändert Bedarf für neues Deponievolumen besteht. In einigen Gebieten Deutschlands sind die Restlaufzeiten dort vorhandener Deponien so kurz, dass die im Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderte Entsorgungssicherheit schon heute nicht mehr gewährleistet ist, heißt es abschließend.

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