BDSV unterstützt Position des BDI zum Wertstoffgesetz

Die BDSV im Konzept der Länder und Kommunen zum Wertstoffgesetz einen Verstoß gegen die wettbewerbliche Grundordnung.

„Es ist seit jeher auch unser Credo, dass marktwirtschaftliche Prinzipien auf allen Stufen der Entsorgungskette im Sinne einer funktionieren Recyclingwirtschaft eingehalten werden müssen. Deshalb unterstützen wir die Forderung des BDI, dass sich auch öffentlich-rechtliche Akteure dem Wettbewerb zu stellen haben“, betont BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson.

Als größter europäischer Stahlrecyclingverband erachte die BDSV in Übereinstimmung
mit der Industrie die von Länderseite und Kommunalverbänden ins Spiel gebrachte
kommunale Organisationsverantwortung für die Einsammlung der Wertstoffe als
„hochproblematisch.“ Sie stehe auch im Widerspruch mit dem marktwirtschaftlichen
Ansatz, zu dem sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Juni bekannt
hätten und auf dessen Grundlage das Bundesumweltministerium derzeit einen
Gesetzentwurf erstelle.

Eine Auseinandersetzung, ob das, was die Länder und Kommunen forderten, als
„Kommunalisierung“ zu bezeichnen sei oder nicht, sei „überflüssig.“ Ganz gleich, mit welcher Begrifflichkeit man eine Neuordnung der Wertstofferfassung letztendlich
versehe, sieht die BDSV in dem Konzept der Länder und Kommunen einen Verstoß
gegen die wettbewerbliche Grundordnung.

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