Untersteller mahnt Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen an

In sechs Landkreise in Baden-Württemberg gibt es immer noch keinen Beschluss zur Getrenntsammelpflicht häuslicher Bioabfälle. Der Llandesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) fordert die Verantwortlichen deutlich dazu auf, entsprechende Schritte einzuleiten.

In den sechs Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Karlsruhe, Sigmaringen und Waldshut in Baden-Württemberg sind bislang die gesetzlichen Vorgaben zur Getrenntsammlung von Bioabfällen nicht umgesetzt.
„Mit diesen Kreisen werden jetzt noch einmal Gespräche geführt. Wir werden dabei auch eventuelle Informationsdefizite zur Getrenntsammlung und Verwertung des Bioabfalls zu beseitigen versuchen. Ich gehe davon aus, dass die sechs Landkreise dann ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen werden“, sagt der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller heute in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerrat.

In einer Meldung des Ministeriums heißt es, Untersteller sehe keine technisch oder wirtschaftlich triftigen Grund gebe, die separate Bioabfallsammlung und -verwertung abzulehnen. Die bisher vorgebrachten Argumente der Kreise, die sich gegen die Sammelpflicht aussprechen, seien fachlich jedenfalls nicht überzeugend. Insbesondere das Argument, eine Umstellung des Systems treibe die Kosten unvertretbar in die Höhe sei nicht haltbar. Das zeige einerseits der bundesweite Vergleich, andererseits die Erfahrungen in Baden-Württemberg. In einigen Kreisen mit getrennter Bioabfallsammlung seien die Kosten sogar gesunken.

Umweltminister Franz Untersteller erinnerte daran, dass die Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle nicht aus reiner Schikane ins Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen worden sei. Das Ziel sei gewesen, Bioabfall als Ressource und Energiequelle besser zu nutzen, als in der Vergangenheit. „Die Vergärung der Abfälle zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie anschließend die Kompostierung der Gärreste ist jeder anderen Art der Bioabfallentsorgung ökologisch überlegen und deutlich ausbaubar. Die effiziente Erfassung der Bioabfälle mit einer Biotonne ist dafür die Voraussetzung.“
Es liege im Interesse aller, dass die sechs noch fehlenden Landkreise jetzt rasch die Weichen in Richtung separate Bioabfallerfassung stellen: „Weil es vernünftig ist – und weil es vernünftigerweise gesetzlich vorgeschrieben ist.“

In der Mitteilung kündigte der Minister unterschwellig weitere Schritte an, sollten die Kommunen sich in der Sache nicht bewegen. „Ich denke doch, dass wir das auch ohne förmliche Anordnungen hinbekommen,“ läßt sich Untersteller zitieren, denn er „gehe gerne noch einmal auf die Kreise zu, um Argumente auszutauschen und einen gangbaren Weg zu finden, wie die gesetzliche Pflicht umgesetzt werden kann“.

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