BDE: Keine neuen Privilegien für Kommunalwirtschaft

Der BDE kritisiert einen Vorschlag der Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand. Dieser enthält unter anderem ein Umsatzsteuerprivileg für die interkommunale Zusammenarbeit.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Entwurf widerspricht EU-Vorgaben und würde zur Benachteiligung privater Unternehmen gegenüber juristischen Person des öffentlichen Rechts führen.“

Der BDE steht mit seiner Kritik nicht allein. Zuletzt hat eine ungewöhnlich breite Allianz der deutschen Industrie den Vorschlag im Detail heftig kritisiert. BDI, BDA, DIHK und sämtliche Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern, dass private Anbieter von Dienstleistungen, die diese im Wettbewerb zu kommunalen Einrichtungen erbringen, steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen.

Hauptkritikpunkt des BDE ist, dass der Entwurf trotz der klaren Empfehlungen der Monopolkommission in deren 20. Hauptgutachten an die Bundesregierung die weitere Privilegierung kommunaler Wirtschaftstätigkeit vorantreibe.

Peter Kurth: „Weitere Sonderrechte für die Kommunalwirtschaft stehen im krassen Gegensatz zur deutlichen Warnung der Experten vor dem Trend immer weiterer Rekommunalisierungen und einer übermäßigen öffentlichen Wirtschaftstätigkeit.“ Aus Sicht des BDE sollte auch das Gutachten der Monopolkommission in Ruhe ausgewertet werden, bevor den Kommunen weitere Privilegien gewährt werden.

Anlass für den Gesetzesvorschlag der Staatssekretäre von Bund und Ländern ist die notwendige Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an die jüngere Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesfinanzhofes und die EG-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG).

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