bvse erneuert Forderungen bezüglich des Umgangs mit Recyclingbaustoffen

Der Entsorgerverband bvse hat auf der gemeinsamen Tagung mit dem Baustoff Recyclingverband Bayern gefordert, dass Recyclingbaustoffe verstärkt eingesetzt werden sollen. Außerdem führe kein Weg an einer bundesweiten Mantelverordnung vorbei. Der derzeitig Entwurf sei jedoch nicht konsensfähig.

Wie der Verband weiter mitteilt, zeigte der Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft im Landesamt für Umwelt, Regierungsdirektor Michael Rössert, in seinem Vortrag die Rahmenbedingungen für Recyclingbaustoffe auf, machte aber auch deutlich, dass der Einsatz von RC-Material in Bayern nach dem bayerischen RC-Leitfaden nicht der Regelfall sei. Als eine Folge davon werde nach Angaben von mehreren Vortragenden vielfach Bauschutt unaufbereitet und unsachgemäß entsorgt, während geprüfte und güteüberwachte aufbereitete Baustoffe keine Chance haben, in Baumaßnahmen der öffentlichen Hand berücksichtigt zu werden. Dabei verweisen sie auf die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankerte Vorbildverantwortung der Verwaltung. Auch das auf dem RC-Leitfaden und weiteren Regelwerken aufbauende Gütesicherungs- und Zertifizierungssystem des Baustoff Recycling Bayern mache gerade für den Anwender und die Verwaltung den Einsatz und die Überprüfbarkeit von RC-Material denkbar einfach.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erläuterte laut Mitteilung in seinem Vortrag, dass nach seiner Auffassung kein Weg an einer bundesweiten Mantelverordnung vorbei führe. Der vorliegende Entwurf sei jedoch noch nicht konsensfähig. Es müsste darauf geachtet werden, dass nicht zusätzliche Bürokratie und unnötige Kosten im Vordergrund stehen, sondern dass der sichere Umgang mit Abfällen und Wertstoffen praktikabel geregelt werde.

Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, ob aus den bestehenden rechtlichen Regelungen zum Einsatz von Recyclingprodukten ein justiziabler Anspruch für den gleichberechtigten Einsatz von RC-Baustoffen mit Primärbaustoffen abgeleitet werden könne. Lars Hettich von der Kanzlei LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte verneint dies. Allerdings führte er laut bvse aus, dass die vorliegenden internen Verwaltungsregelungen eine gründliche Prüfpflicht der Vergabestellen begründe, ob der Einsatz von RC-Baustoffen zumindest gleichberechtigt in den Ausschreibungen berücksichtigt werden müsste.

Rehbock war jedoch der Meinung, dass trotz der verschärften Prüfpflicht, ein gesetzlicher Anspruch auf den Weg gebracht werden müsste. Die öffentliche Hand müsse sich endlich klar und unmissverständlich zu ihrer Vorbildrolle bekennen, machte er abschließend deutlich.

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