EU-Kommission muss mehr Recycling ermöglichen

„Der Strategieplan der EU-Innovationspartnerschaft Rohstoffe muss die abfall- und wettbewerbs-rechtlichen Rahmenbedingungen für die Recyclingunternehmen verbessern und innovative Recyclingtechnologien fördern.“ Das forderte BDE-Präsident Peter Kurth anlässlich der Beratungen der Europäischen Innovationspartnerschaft Rohstoffe.

Schon aus dem Grund müssten bessere Rahmenbedingungen für die Recyclingwirtschaft her, weil die „Kreislaufwirtschaft bereits heute erheblich zur Rohstoffsicherung in der EU beiträgt. Allein in Deutschland wurden 2010 durch die stoffliche Verwertung von Eisen und Stahl, Kupfer sowie Kunststoffen Primärrohstoffe im Wert von mehr als 10 Milliarden Euro substituiert“, erklärt der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). Viele Potenziale blieben jedoch weiter ungenutzt, die, würden sie aktiviert werden, eine Verdopplung des Sekundärrohstoffaufkommens bis 2020 auf 20 Milliarden Euro ermöglichen könnten.

Aus Sicht des BDE ist, um diese Ziele zu erreichen, ein schlüssiges Maßnahmenbündel notwendig. Dazu gehörten die strikte Anwendung der fünfstufigen Abfallhierarchie gemäß der Abfallrahmenrichtlinie, ein EU-weites Deponierungsverbot unvorbehandelter Abfälle – etwa in Form eines Grenzwertsystems entsprechend dem deutschen Deponierecht – sowie der Ausbau der Getrenntsammlung, höhere Recyclingraten, eine gestärkte Herstellerverantwortung und eine verbesserte Recyclingfähigkeit von Produkten. Zentral für eine Stärkung der Recyclingwirtschaft seien darüber hinaus die Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln und eine faire und transparente öffentliche Auftragsvergabe.

Bis Juni dieses Jahres erarbeitet die EU-Kommission gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft und Forschung einen sogenannten „Strategischen Implementierungsplan“. Innovative Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, darunter auch im Recyclingsektor, sollen die Abhängigkeit Europas von Rohstoffimporten reduzieren. Der BDE plädiert für die Schaffung eines schlüssigen und anspruchsvollen regulatorischen Rahmens für die Abfallwirtschaft.

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