Industrielle Papierkerne sind keine Verpackungen

Industrielle Rollenlager, die in der Papierindustrie verwendet werden, sind keine Verpackungen. Das schlussfolgert die Confederation of the European Paper Industries (CEPI) aus den neuen Änderungen des Annex I der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die aufgelisteten Ausnahmen würden für eben diese Kerne gelten.

Die nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Änderungen harmonisierten die Liste der Produkte, die als „Verpackung“ definiert werden. Laut CEPI fallen industrielle Papierkerne unter die Ausnahmen, weil

– Sie als Teil der Produktionsanlagen aller dem Druck vor- und nachgelagerten Produktionsstufen gedacht sind“. Sie seien auch für Verwertungsmaschinen vorgesehen, wo ein defekter Papierrollenkern zur Ausmusterung der ganzen Papierrolle führen könne.
– Diese Kerne sind ein integraler Teil eines Produktes, die zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt werden.

– Sowohl Kerne als auch Rollen sind zur gemeinsamen Verwendung bestimmt.

– Sie würden viele Male wiederverwendet werden.

– Sie werden nicht dazu gebraucht, ein Produkt als Verkaufseinheit zu präsentieren, da Papier pro Tonne und nicht pro Kern verkauft wird.

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