VDMA fordert EU-Rechtsrahmen zur Produktsicherheit

Der Maschinen- und Anlagenbau fordert einen europäischen Rechtsrahmen, um die übergeordneten Produktanforderungen in einer Vorschrift zu bündeln. „Ein einheitlicher Rechtsrahmen führt zu Vereinfachungen in der Praxis“, sagt der Vorsitzende des VDMA-Lenkungskreises Technikpolitik, Burkhard Raith.

Die Prozesse im Unternehmen könnten dadurch schlanker gestaltet und vereinheitlicht werden, insbesondere bei den Elementen des Konformitätsbewertungsverfahrens, bei formalen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung sowie bei der Anwendung technischer Normen“, wie Raith, der auch Senior Manager Standardization bei ThyssenKrupp ist.

In Europa werde die Produktsicherheit durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt, die entweder einen bestimmten Sicherheitsaspekt oder eine bestimmte Produktgruppe erfassen. Das führt nach Meinung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zu einer Zersplitterung der Anforderungen, die bei der Vermarktung von Produkten durch den Hersteller zu beachten sind. Hersteller müssten vor der Vermarktung von Produkten alle erforderlichen Konformitäts-Bewertungsverfahren durchführen und dokumentieren.

Derzeit seien die Verfahren noch durch deutliche Unterschiede geprägt, die auch Auswirkungen auf die internen Prozesse im Unternehmen hätten und vermeidbare Kosten verursachen würden. „Im Sinne einer modernen und widerspruchfreien Rechtssetzung ist die Bündelung von Anforderungen zur Produktsicherheit, die bei allen Produkten identisch oder angleichbar sind, nicht nur sinnvoll, sondern zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der klein- und mittelständischen Unternehmen auch geboten“, so der VDMA.

Keine Sicherheit ohne Marktüberwachung

Als weiteres wichtiges Element sieht der Verband die Überwachung der Produktsicherheit. Die Wahrnehmung dieser hoheitlichen und daher staatlichen Aufgabe zwinge alle Marktakteure zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Leider werde die Marktüberwachung nicht in dem erforderlichen Maß durchgeführt, damit eine signifikante Zahl unsicherer und nicht rechtskonformer Produkte vom Markt entfernt werden können, bedauert der VDMA.

Gerade im Bereich der handgeführten Maschinen seien immer wieder Produkte auf dem Markt, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen würden und die die Sicherheit von Verbrauchern und auch Arbeitnehmern gefährden könnten. Das vermeintliche Schnäppchen erweise sich im Nachhinein als teuer und gefährlich. Die Förderung der Produktsicherheit und die Durchführung der Marktüberwachung sind nach Auffassung des VDMA gesetzgeberische und wichtige operative Aufgaben.

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