Rüffel aus Brüssel für Polen und Slowakei

Polen und die Slowakei werden von der EU-Kommission zur Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften gedrängt. Polen wird dazu aufgefordert, die ordnungsgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen sicherzustellen, während die Slowakei wegen der nicht erfolgten Umsetzung von Rechtsvorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle gerügt wird. Das hat die Europäische Kommission bekannt gegeben.

Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle zielt darauf ab, Verpackungen und Verpackungsabfälle zu vermeiden beziehungsweise zu verringern, erklärt die Kommission in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge hat die Slowakei mehrere Vorschriften dieser Richtlinie noch nicht korrekt umgesetzt. Die slowakischen Rechtsvorschriften förderten weder in ausreichendem Maße das Recycling und die Verwendung von recycelten Materialien noch geben sie der energetischen Verwertung Vorrang, wenn diese aus ökologischen oder Kosten-Nutzen-Gründen der stofflichen Verwertung vorzuziehen ist.

Außerdem enthalte das slowakische Recht einige Vorschriften, die den Wettbewerb im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle einschränken würden. Die Kommission übermittelte eigenen Worten zufolge am 25. November 2010 ein förmliches Aufforderungsschreiben, worauf die Slowakei zugesagt habe, ihr innerstaatliches Recht zu ändern. Die Kommission ist jedoch über den schleppenden Fortgang besorgt und versendet daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Kommission rügt schleppendes Tempos bei Änderung des polnischen Rechts

Polen wird von der Europäischen Kommission aufgefordert, seine Rechtsvorschriften für Fahrzeuge, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Sie ist einer Mitteilung zufolge besorgt wegen der anhaltenden Mängel und des schleppenden Tempos, in dem die Änderungen des polnischen Rechts vorgenommen werden.

Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelte die Kommission eigenen Worten zufolge eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Polen habe zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Geschehe dies nicht, könne die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

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