Bundesrat billigt Novelle zur Bioabfallverordnung

Zwar hat der Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz am vergangenen Freitag an den Vermittlungsausschuss geschickt, doch ein weiteres Papier zur Abfallbehandlung wurde angenommen: Die Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung. Der Entsorgerverband BDE ist darüber nicht glücklich.

„Wir sehen durch diese Novelle die Zukunft der qualitativ hochwertigen und gütegesicherten Bioabfallverwertung in Deutschland gefährdet. Das mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz neu geforderte Gebot der getrennten Bioabfallsammlung und -behandlung wird mit den jetzt verabschiedeten Änderungen zur Bioabfallverordnung ad absurdum geführt“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth das neue Papier.

Der Bundesrat habe beschlossen, dass bewährte Anreize zur Gütesicherung künftig entfallen, „die sich seit mehr als 20 Jahren in Deutschland etabliert hat“, heißt es von Seiten des BDE. Zudem werde die Verwendung von Komposten aus der getrennten Bioabfallsammlung weiter eingeschränkt, so dass sich dieser Absatzmarkt deutlich verkleinere. Zustimmung bekommt der BDE in seiner Kritik vom Verband der Humus- und Erdenwirtschaft VHE, der die Novelle ebenfalls ablehnt.

Aus Sicht von BDE und VHE sei nicht nachvollziehbar, dass die Eigenverwertung für pflanzliche Abfälle aus dem Wein-, Obst- und Gemüseanbau deutlich ausgeweitet wurde. „Wenn große Mengen von verfallenem Obst und Gemüse unbehandelt auf Felder ausgebracht werden, ist dies nicht nur eine Geruchsbelästigung, sondern auch die Gefahr, dass dadurch Pflanzenschädlinge auf den Feldern eingeschleppt werden, wächst enorm“, sagt VHE-Geschäftsführer Michael Schneider. „Eine regional begrenzte Verwertung selbstbewirtschafteter Ackerflächen, was ursprüngliche Intention der Eigenverwertung ist, ist in dieser Größenordnung nicht mehr gegeben.“

Die jetzt getroffenen Entscheidungen – so die Verbände unisono – laufen dem Ausbau der stofflichen Verwertung und dem Recycling und den Vorstellungen des „Deutschen Ressourceneffizienzprogramms“ der Bundesregierung eindeutig zuwider.

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