bvse: DSD-Herausgabeanspruch rechtlich unzulässig

Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) hat im Oktober den Altpapierentsorgern neue Angebote vorgelegt. Danach wird der DSD-Anteil am gesammelten Altpapier beansprucht. Dieses Ansinnen stößt auf deutlichen Widerspruch des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Präsident Burkhard Landers erklärte dazu: „Die Praxis aller Dualen Systeme, sich den physischen Zugriff auf die Wertstoffe - egal welcher Fraktion - vorzubehalten, ist nach unserer Auffassung rechtlich unzulässig und marktverzerrend.“

In einem Gutachten habe Prof. Dr. Walter Frenz schon im Jahre 2009 festgestellt, dass den Dualen Systemen rechtlich kein Eigentum an den PPK-Mengen (Papier, Pappe, Kartonagen) zusteht, führt der bvse-Präsident weiter aus. Die Systemgesellschaften begründeten ihren Eigentumsanspruch insbesondere auf ein Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Dezember 2004, erklärt der bvse. Hier hatte das Gericht das Eigentum der Systembetreiber an dem PPK angenommen und dies über die Rechtsfigur der Übereignung an den, den es angeht, gerechtfertigt. Frenz widerlege diese Sicht der Dinge in seinem Gutachten mit dem Verweis darauf, dass es dem Verbraucher grundsätzlich gleichgültig sei, an wen er die Verkaufsverpackungen abgibt. Dementsprechend erfolge gerade keine Übereignung an den, den es angeht.

Deshalb hält der bvse auch die gegenteilige rechtliche Auffassung des Bundeskartellamtes im Ergebnis für falsch. Ein Blick auf die in Augen des Entsorgerverbands vollkommen unbefriedigende wettbewerbliche Lage im Bereich der Aufbereitung und Verwertung von Altglas unterstreiche diese Einschätzung. „Den Entsorgungsunternehmen ist im Hinblick auf diese Situation dringend zu raten, die Möglichkeiten der Vertragsautonomie gemäß den unternehmensspezifischen Erfordernissen zu nutzen und individuelle Verträge mit den Systembetreibern zu verhandeln,“ betonte Landers. Politisch werde sich der bvse weiterhin gegen die sich in allen Wertstoffströmen abzeichnenden Oligopol-beziehungsweise Monopolstrukturen wenden.

Schon jetzt prägten Oligopolstrukturen die Landschaft der Systemgesellschaften, so der bvse-Präsident. Wenn sich die Anbieterstruktur auf den Wertstoffmärkten durch eine faktische Andienungspflicht der Wertstoffe aus Haushaltungen bei den Systemen in ähnlicher Weise entwickele, würden die mittelständischen Strukturen der deutschen Sekundärrohstoffwirtschaft verschwinden. „Für den bvse ist dies auch ein ganz zentraler Punkt für die anstehenden Beratungen über ein Wertstoffgesetz in Deutschland“, sagt Landers. Es müsse sichergestellt werden, dass die mittelständischen Strukturen in der Recycling- und Entsorgungsbranche, die für hohe Erfassungsmengen, Wettbewerb und für optimale Verwertungsqualität sorgten, erhalten bleiben und nicht nur durch ein Systemoligopol ersetzt werden.

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