Bonns städtische Abfallwirtschaft wird AöR

Grünes Licht hat der Rat der Stadt Bonn für die Umwandlung des Leistungszentrums für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegeben. Somit kann die städtische Abfallwirtschaft voraussichtlich zum 1. Januar 2012 ihre Arbeit in der neuen Organisationsform mit den Arbeitsbereichen Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstatt aufnehmen. Das hat die Stadt Bonn mitgeteilt.

Mit dem Schritt reagiere die Stadt auf die gestiegenen Anforderungen auf dem Abfallmarkt. Mehr Wettbewerbsfähigkeit, eine flexiblere Aufstellung und letztendlich auch stabile Gebühren für die Verbraucher sollen mit der Umwandlung einhergehen, heißt es von Seiten der Stadt Bonn.

Die Rechtsform AöR vereine die Vorteile der Privatwirtschaft mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Sie bleibe zu 100 Prozent in städtischem Besitz, da sie kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge – Stadtreinigung und Abfallwirtschaft – erfülle, betont die Stadt in einer Mitteilung. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sei die AöR nicht umsatzsteuerpflichtig. Durch den eigenen Wirtschaftsplan sei sie zudem unabhängig vom städtischen Haushalt. Für den städtischen Fuhrpark werde zunächst ein modernes und in die Zukunft gerichtetes Organisationsmodell entwickelt, bevor über die künftige Zuordnung zu einer Organisationseinheit der Stadt entschieden werde. Dann wären sowohl ein Verbleib bei der Stadt, als auch eine Einbindung in die AöR denkbar.

Entlastung des städtischen Haushalts um 193.000 Euro

Die Bietergemeinschaft „ECONUM/Gaßner Rechtsanwälte Ernst & Young“, die die Stadt Bonn bei der Überprüfung der Rechtsform beraten und die AöR empfohlen hat, werde nun auch die zweite Phase der Umwandlung, die Vorbereitung des Gründungsbeschlusses, begleiten. Mit der AöR könnte nach dem Gutachten der städtische Haushalt jährlich um rund 193.000 Euro entlastet werden.

Auch die Gebührenhaushalte profitieren nach Einschätzung der Gutachter von der Umgründung. Damit werden die für die Umgründung erforderlichen geschätzten 300.000 Euro als einmalig anfallende Kosten schnell amortisiert, wie es im Gutachten heißt.

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