EU-Dachverband privater Entsorger beschließt strategische Ziele

Der europäische Dachverband privater Entsorgungsunternehmen FEAD hat die strategischen Ziele des Verbandes für die kommenden Jahre beschlossen. In der „Brüsseler Erklärung“ hat der Verband unter anderem den freien und fairen Wettbewerb für private Unternehmen in der Abfallwirtschaft als ein strategisches Ziel formuliert, wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) mitteilt.

Der neue FEAD-Präsident Peter Kurth, der den Verband in den nächsten zwei Jahren führen wird, sagte: „Die private Entsorgungswirtschaft recycelt, verwertet und beseitigt seit Jahrzenten sauber, sicher und effizient die Abfälle von Millionen Haushalten und Unternehmen in der Europäischen Union.“ Sie habe dafür gesorgt, dass Europa bereits jetzt die höchsten Recyclingquoten, die effizienteste Abfallverwertung und die höchsten Umweltstandards weltweit habe. Die private Abfallwirtschaft trage nicht nur maßgeblich zum Klimaschutz bei, sie leiste auch einen immer wichtigeren Beitrag zur Versorgung der europäischen Industrie mit Rohstoffen, erklärte Kurth, der in Personalunion BDE-Präsident ist. „Dieser am Fortschritt orientierte Weg kann nur dann weiter gegangen werden, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Dafür setzen wir uns ein.“

Laut „Brüsseler Erklärung“ der FEAD fixiert wurden, verfolgt der Verband in den in den nächsten Jahren das Ziel eines freien und fairen Wettbewerbs für private Unternehmen. Die Abfallwirtschaft sei ein Wirtschaftssektor und keine Daseinsvorsorge mehr, argumentiert FEAD. Für sie müssten die europäischen Grundfreiheiten, allen voran die Warenverkehrs- und die Dienstleistungsfreiheit, und somit freier Markt und fairer Wettbewerb uneingeschränkt gelten. Die FEAD fordert deshalb nachdrücklich, gleiche Bedingungen für private und öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen beziehungsweise -einrichtungen im Markt zu schaffen. Dazu zähle insbesondere ein faires Vergaberecht ohne Schlupflöcher und ohne Privilegierung öffentlich-öffentlicher Kooperationen, die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung öffentlich-rechtlicher und privater Unternehmen und die konsequente Anwendung der Wettbewerbsregeln.

Ein zweites Ziel lautet konsequente und umfassende Förderung der Recyclinggesellschaft. Die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegte 5-stufige Abfallhierarchie lege zwar das Fundament für eine europäische Recyclinggesellschaft, diese könne allerdings nur mit der privaten Entsorgungswirtschaft vollendet werden. Die FEAD will sich demnach auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass dem Recycling weiterhin Priorität eingeräumt wird und dafür die Rahmenbedingungen verbessert werden. Außerdem wendet sie sich insbesondere an die EU-Kommission, ihrer Rolle als Hüterin der Verträge gerecht zu werden und für eine einheitliche Umsetzung der bestehenden europäischen Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten zu sorgen.
 
Des Weiteren weist der Brüsseler Dachverband darauf hin, dass die europäische Recyclingindustrie für Umwelttechnologien auf hohem technischem Niveau stehe, die weltweit nachgefragt würden. Außerdem setze die Kreislaufwirtschaft hohe Umweltstandards. Dies habe dazu geführt, dass die Abfallwirtschaft in einigen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr nur klimaneutral, sondern sogar klimapositiv ist.
 
Um das Ziel eines ressourcenschonenden Europas, wie es die EU-Kommission kürzlich verkündet hat, zu verwirklichen, ist laut BDE-Mitteilung eine Umstrukturierung der europäischen Strukturfonds unerlässlich. Vor allem in den osteuropäischen Mitgliedsstaaten würden europäische Fördergelder oftmals für ineffiziente Deponie- und Müllverbrennungsanlagen verwendet oder gar nicht erst für umweltfreundliche Projekte genutzt.

Die FEAD begrüßt daher den Ansatz der Kommission, die Kohäsionspolitik zukünftig stärker an den Zielen der Europa-2020-Strategie auszurichten und bei Abfallprojekten der fünfstufigen Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie Rechnung zu tragen, also dem Recycling und der stofflichen Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor Deponierung und Müllverbrennung zu gewähren

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