Neuregelungen bei Biogas-Förderung ab 2012

Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen werde eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des sogenannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung ab 2012. Das teilt das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Der VKU begrüßt die Planungssicherheit beim Grünstromprivileg.

Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickele sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im vergangenen Jahr seien die Erwartungen wieder deutlich übertroffen worden. Insgesamt seien in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon seien im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden, führt das BMU weiter aus. Diese Zahlen zeigten den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und bewiesen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt.

Die Förderung müsse dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb solle die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll laut BMU-Angaben die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen werdeeine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung könne damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.

Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien sei auch das sogenannte Grünstromprivileg: Derzeit seien Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der sogenannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet werde, erklärt das Bundesumweltministerium. Von der Umlage befreit sei dann der gesamte gelieferte Strom.

Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstige Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.

EEG-Novellierung soll Fehlentwicklungen korrigieren

Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden neben allen anderen Regelungen des EEG – auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.

Die anstehende Novellierung des EEG soll zudem bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren, so das BMU. In bestimmten Regionen habe die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Das Ergebnis: Die Pachtpreise für Agrarflächen würden enorm steigen, damit verschärfe sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem könnten sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner seien sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegenzuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss nach Ansicht des BMU dabei der positive Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der der Vergütungsregelungen einstellen. Damit werde der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden soll, um eine Überförderung zu vermeiden.

Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse werde der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jahres vorliegen werde und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden, erläutert das BMU.

VKU begrüßt Planungssicherheit beim Grünstromprivileg

Nach Einschätzung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) wirkt sich die befristete Weiterführung des sogenannten Grünstromprivilegs positiv auf den Handel mit Ökostrom aus. „Wir begrüßen die Entscheidung, die Regelung bis Jahresende beizubehalten“, sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. „Das Grünstromprivileg erleichtert aktuell die Marktintegration erneuerbarer Energien.“

Gerade weil ein Grünstromanteil von mindestens 50 Prozent die Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, entstehe eine Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien. Der VKU begrüßt die Ankündigung, die Regelungen zum Grünstromprivileg
im Rahmen der EEG-Novelle zu überprüfen. „Wir müssen ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der vom Frauenhofer ISI entwickelten Direktvermarktungsprämie entwickeln“, so Reck. „Der VKU wird seine Vorschläge in diesen Prozess konstruktiv einbringen.“

Auch aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sei ein Verzicht auf eine vorgezogene Neuregelung positiv zu werten. VKU-Hauptgeschäftsführer Reck: „Im Strommarkt ist es üblich, Portfolioeindeckungen auf ein Jahr vorzunehmen. Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund ihres hohen Grünstromanteils die Befreiung von der EEG-Umlage für 2011 einkalkuliert haben, können sich nun auf die geltende Rechtslage verlassen.“

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle „Mir war es wichtig, dass die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, Planungssicherheit haben. Mit der jetzigen Lösung haben wir dafür gesorgt, dass Stromvertriebsunternehmen und Stadtwerke nicht in ihrem berechtigten Vertrauen auf eine bestehende Regelung verletzt werden. Unternehmen haben im Vertrauen auf das Privileg schon ihre gesamte Stromliefermenge für 2011 beschafft und sich auch gegenüber ihren Stromkunden für das ganze Jahr vertraglich gebunden. Eine unterjährige Anpassung hätte diese Unternehmen stark beeinträchtigt, den Endverbrauchern im Verhältnis dazu aber nur sehr wenig gebracht.“

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