Rheinland-Pfalz fordert 1:1-Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie

Die Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Jacqueline Kraege, hat sich heute auf der Abfallrechtstagung der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) für eine 1:1-Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht ausgesprochen.

Die Abfallwirtschaft der Zukunft dürfe laut Kraege nicht mehr von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit aller Verwertungsoptionen ausgehen. Im Fokus müsse neben dem Recycling vielmehr die sogenannte „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ stehen.

Kraege: „Das Ziel muss sein, die unter Ökoeffizienzgesichtspunkten wirklich bessere Verwertungsart zu ermöglichen. Wer künftig die von der Abfallrahmenrichtlinie geforderte Energieeffizienz nicht schafft und damit nicht in den Status eines Verwerters rücken kann, dürfte ohnehin am Markt kaum bestehen können.“

Die Staatssekretärin wies auf der Tagung darauf hin, dass der Schlüssel für die Optimierung der Abfallwirtschaft hin zu einer Rohstoffwirtschaft im Stoffstrommanagement liegt. „Die Nutzung von Abfällen als Sekundärrohstoffe ist wesentliches Element eines konsequenten Stoffstrommanagements, für das wir Kommunen wie Unternehmen als Partner gewinnen wollen und müssen. Abfälle sollen umfassend als Rohstoffe für die Wirtschaft zur Verfügung stehen. Dazu müssen ökoeffiziente Entsorgungswege für die Stoffströme organisiert werden.“

Kraege hoffte auf die zunehmende Wirkung der Rohstoffmärkte. Konstant steigende Rohstoffpreise sollten entscheidende Anreize dafür setzen, dass sich in der Abfallwirtschaft ein neues Verständnis für eine Kreislaufwirtschaft entwickelt. In ihr sollen laut Kraege öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und private Entsorgungsunternehmen gleichermaßen Platz haben.

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