Verbrennungsüberkapazitäten gefährden Einhaltung der Verwertungsquoten

Sorge wegen der Verbrennungsüberkapazitäten hat die Scholz-Gruppe. „In Deutschland besteht die Gefahr, dass Verwertungsquoten unterlaufen werden. So wird zukünftig auch die Umsetzung der neuen 5-stufigen Abfallhierarchie nahezu unmöglich“, befürchtet Oliver Scholz, Vorstand des Aufbereitungsunternehmens für Stahl- und Metallschrottabfälle.

Eine Aufbereitung von Shredderleichtfraktion sei ohnehin wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. „Die Überkapazitäten in der Müllverbrennung und im Bereich der Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke haben eine Sogwirkung auf alle organikhaltigen Abfälle“, sagt Scholz weiter. Der VKS im VKU habe erst jüngst ermittelt, dass allein seit 2005 10,3 Millionen Tonnen an zusätzlichen Kapazitäten in der Müllverbrennung und in EBS-Anlagen entstanden seien.

Die Experten der Scholz-Gruppe sehen laut Scholz mittel- und langfristig nicht nur die Gefahr der direkten Verbrennung der Shredderleichtfraktion, sondern auch von zahlreichen Kunststofffraktionen, Altholz, gemischten Gewerbeabfällen und anderen Abfallströmen. Damit einher gehen würde eine wahre Vernichtung wertvollen Ressourcenpotenzials. Dies könne nicht im Sinne einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft sein, zudem müsse das Klimapotenzial gesehen werden.

Die Scholz-Gruppe gilt als Europas führendes Aufbereitungsunternehmen im Bereich der
Stahl- und Metallschrottabfälle. Seit Inkrafttreten der TASi und der Altfahrzeugverordnung wurden in Deutschland etwa 30 Millionen investiert, um die stoffliche Verwertungsquote der Altfahrzeugverordnung einzuhalten, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. So würden die Aufbereitungsanlagen für Shredderleicht- und Shredderschwerfraktion der SRW GmbH am Standort Leipzig-Espenhain, einer hundertprozentigen Tochter der Scholz Recycling AG & Co. KG, als Vorzeigeanlagen in Europa gelten.

Das Unternehmen sei in der Lage, die unterschiedlichen Shredderrückstandsfraktionen konsequent in einzelne Stoffströme zu separieren und einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Deshalb hätte bereits 2006 erstmals nachgewiesen werden können, dass es gelingt, die in der Altfahrzeugverordnung vorgesehene Gesamtverwertungsquote von 85 Prozent sicher einzuhalten.

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