Verpackungsentsorgung: DUH will Auskunft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert mehr Transparenz über den Verbleib und die Wiederverwertung so genannter Verkaufsverpackungen. In einem an den DIHK-Präsidenten Hans Heinrich Driftmann gerichteten Antrag begehrt die DUH nach dem Umweltinformationsgesetz nun unter anderem Auskunft über die Anzahl rechtzeitig und verspätet eingereichter Vollständigkeitserklärungen sowie über die darin angemeldeten Verpackungsmengen.

Laut der DUH hapert es nicht nur an der notwendigen Transparenz, sondern auch an der notwendigen Kontrolle. Die Umweltschützer bezweifeln, ob die zuständigen Behörden gewillt sind, gegenüber „Falschspielern“ Sanktionen durchzusetzen. Vielfach soll es den Behörden auch an den Kontrollmöglichkeiten fehlen. Demnach würden Kontrollen generell nur anlassbezogen durchgeführt. Selbst im Rahmen anlassbezogener Kontrollen würden die Angaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft.

Außerdem stehe es zweifelsfrei fest, dass die Umweltministerien nicht einmal wissen, wie viele Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet sind, Vollständigkeitserklärungen nach § 10 der novellierten Verpackungsverordnung zu hinterlegen. „Niemand will wissen, wie viele Unternehmen überhaupt eine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen. Und niemand fühlt sich aufgefordert und in der Lage, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu den Vollständigkeitserklärungen systematisch zu kontrollieren“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Wie es in der DUH-Pressemitteilung weiter heißt, schieben die Bundesländer die Verantwortung für die inhaltliche Prüfung der Vollständigkeitserklärungen auf die beteiligten unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen. Nach Recherchen der DUH bescheinigen diese die Vollständigkeitserklärungen zwar, aber sie testieren sie nicht. Im Klartext bedeutet das, so die DUH, dass die Prüfer zwar garantieren, dass die vom Hersteller gelieferten Daten formal richtig in das vorgesehene elektronische Formular eingetragen wurden – ob die Angaben über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen auch mit der Realität übereinstimmen, wird aber im Wesentlichen nicht überprüft.

Die DUH kritisiert, dass die Öffentlichkeit auf der Internet-Plattform des DIHK ausschließlich darüber informiert wird, welche Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben, nicht jedoch, welche Verpackungsmengen sich dahinter verbergen. Bisherige Versuche, diese Informationen vom DIHK zu erlangen, wurden laut DUH abgelehnt.

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