Kommunale Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht verankert

Der EU-Reformvertrag kann in Kraft treten, nachdem die Tschechische Republik gestern als letzter der 27 EU-Staaten den Vertrag von Lissabon unterzeichnet hat. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Ratifizierung: "Dies ist ein besonderer Tag für die deutsche Kommunalwirtschaft. Mit dem Vertrag von Lissabon ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben", betont VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Unterzeichnung des Lissabon-Reformvertrages durch den tschechischen Präsidenten Václav Klaus.

In einem Zusatzprotokoll des Lissabonvertrages erkennt die EU die weitgehende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählen unter anderem auch die Abwasser- und Abfallentsorgung. „Beim Lissabon-Vertrag stehen jetzt die Bedürfnisse der Verbraucher und Bürger an erster Stelle. Auch die Position der deutschen Kommunen wird durch den Vertrag gestärkt“, so Reck.

Zusätzlich werde im EU-Reformvertrag auch die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene ausgedehnt. Künftig sei es demnach zunächst die Aufgabe der lokalen und regionalen Ebene, ein auftretendes Problem zu lösen. Gelingt ihr das nicht, befasse sich die nächst höhere Ebene damit, so der VKU.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Unterzeichnung des Lissabon-Reformvertrages durch den tschechischen Präsidenten Václav Klaus. „Die Unterzeichnung eröffnet eine neue Ära europäischer Politik. Und jetzt besteht die konkrete Chance, durch eine Stärkung der Städte und Gemeinden in Europa mehr echte Bürgernähe zu verwirklichen“, kommentierte Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB.

Der Vertrag von Lissabon stärke nach Ansicht des DStGB die Städte und Gemeinden in Europa – Vor allem durch die Achtungspflicht des kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch die EU, die Stärkung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle oder die Aufwertung des Ausschusses der Regionen und Kommunen der EU mit einem eigenen Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof, um dort Belange der Städte und Gemeinden notfalls klageweise zu verfolgen. Zudem werde der weite Ermessens- und Entscheidungsspielraum der Kommunen bei den Leistungen der Daseinsvorsorge betont. Dadurch können auch die kommunalen Unternehmen gestärkt werden.

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