So soll DSD ankündigt haben, Weißblechverpackungen vom Sortierer zu übernehmen und selbst einer Vermarktung zuzuführen. „Damit wird der Sortierer zum reinen Lohnaufbereiter degradiert und es wird ihm jeder eigene unternehmerische Spielraum genommen“, heißt in einer Pressemitteilung des bvse.
Nach Auffassung des Verbandes ist die damit einhergehende Beanspruchung des Eigentums an den Wertstoffen ein eklatanter Verstoß gegen das nationale und das europäische Recht. Insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf der Systembetreiber sich nicht das Eigentum vorbehalten, argumentiert bvse-Justiziarin Manuela Hurst.
Unter Verweis auf das Rechtsgutachten von Walter Frenz kritisiert der bvse, dass die DSD GmbH versuche, die gegenwärtige wirtschaftliche Krise auszunutzen, um ihr Geschäftsmodell rechtswidrig von einem Dualen System hin zu einem Rohstoffmonopolisten auszuweiten.
bvse-Geschäftsführer Erich Rehbock wies darauf hin, dass die Unternehmen die gesunkenen Rohstofferlöse natürlich in der Ausschreibung miteinkalkulieren können. „Die Entsorger bedürfen an dieser Stelle nicht des vermeintlich fürsorglichen Handelns der DSD GmbH“, so Rehbock. Vielmehr solle die DSD-GmbH ihre – ohnehin zweifelhafte – Erlösbeteiligung aufgeben, wie Rehbock sagte. Die von DSD geplante Bezugnahme auf die Stahlschrottsorte 4 sei jedenfalls indiskutabel. Damit werde ein völlig praxisfernes Niveau zugrunde gelegt.