VKS-Gutachten: § 13 muss geändert werden

Der kommunale Entsorgerverband VKS im VKU legt ein neues Gutachten vor. Demnach soll der § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geändert werden.

Hintergrund ist die Überlassungspflicht und die damit zusammenhängende Grundsicherung eines wirtschaftlichen Handelns der kommunalen Entsorgungsbetriebe. Im speziellen kritisieren die Gutachter die Absätze 1 und 3 des Paragrafen.

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